
Auch der bevorstehende Herbst wird von Corona und neuen Maßnahmen beherrscht. Bund und Länder wollen haben beim Corona-Gipfel neue Corona-Regeln vorgelegt, die das Infektionsgeschehen in Zukunft besser unter Kontrolle bringen sollen. Vor allem für Ungeimpfte ändert sich jetzt einiges.
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Corona-Gipfel: Das gilt bald für Ungeimpfte
Ungeimpfte sollen, anders als bisher angenommen, nicht benachteiligt werden, wenn es um den Zugang zum öffentlichen Leben geht. Wer auch in Zukunft ins Restaurant, ins Fitnessstudio oder zum Friseur gehen möchte, muss jedoch die sogenannte "3G-Regel" befolgen. Hinein darf nur, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Die Regelung gilt ab dem 23. August.
Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Oder einen negativen PCR-Test. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Und das kann auf Dauer ganz schön kostspielig werden. Denn der kostenlose Bürgertest wird am 11. Oktober abgeschafft. Ungeimpfte müssen die Kosten für die Tests dann selber tragen.
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Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der schulischen Schutzkonzepte ohnehin regelmäßig getestet werden müssen.
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Wo genau gilt die Testpflicht für Ungeimpfte?
Ein negatives Testergebnis wird beispielsweise benötigt, um Zugang zu folgenden Einrichtungen zu erhalten:
- Krankenhäuser
- Alten - und Pflegeheime
- Einrichtungen für Behinderte
- Innengastronomie
- Veranstaltungen in Innenräumen
- Friseur
- Fitnessstudios
- Schwimmbäder
- Hotels
Was gilt für Geimpfte und Genesene?
Geimpfte und Genesene sind "von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen", heißt es im Beschluss. Auch eine Quarantänepflicht ist dann nicht mehr erforderlich. Auch dann nicht, wenn Geimpfte und Genesene aus einem Hochrisikogebiet wieder nach Deutschland einreisen.
