
Ein Kleingarten ist für Städter eine tolle Möglichkeit, etwas Grün zu genießen.
Ein Kleingarten ist der Traum vieler Städter: Ein Fleckchen Grün, auf dem mitten in der City eigenes Gemüse und Obst angebaut werden darf, gefaulenzt werden kann und es Platz zum Toben gibt. Doch Vorsicht. Machen Sie nicht die folgenden Fehler...
5 Dinge, die im Kleingarten verboten sind
Auch wenn Sie den Kleingarten gepachtet haben: Sie dürfen dort trotzdem nicht alles machen, wonach Ihnen gerade ist. Diese Dinge sind verboten:
#1 Wohnen und übernachten
In der Regel dürfen Kleingartenpächter ihren Schrebergarten nicht zum Wohnen nutzen – auch nicht vorübergehend. Dies stellt einen Kündigungsgrund dar. Ein Garten zählt offiziell zu den Erholungsgebieten, weshalb darin nicht gewohnt werden darf. Eine saisonal bedingte Übernachtung ist allerdings kein Problem. Auch könnte man theoretisch nachts in seinem Garten schlafen, da die Nutzung des Gartens nicht festgelegt und auch an keine Uhrzeiten gebunden ist.
#2 Größe der Gartenlaube
Ein hübsches Häuschen im Kleingarten wünschen sich viele. Hierbei gibt es jedoch einige Vorgaben zu beachten. Die Gartenlaube darf maximal eine Grundfläche von 24 Quadratmetern haben. Des Weiteren muss sie dem Nutzen und Aussehen einer Gartenlaube entsprechen. Es darf sich nicht um ein Gebäude handeln, das zum dauernden Wohnen geeignet wäre.
#3 Bepflanzung im Schrebergarten
Auch in Sachen Bepflanzung ist nicht alles erlaubt. Zuerst einmal muss mindestens die Hälfte der Fläche, die nicht von einer Gartenlaube belegt ist, kleingärtnerisch genutzt werden. Im Klartext bedeutet das: Hier müssen Sie Obst und Gemüse anbauen. Die übrige Fläche können Sie für Zierpflanzen, als Erholungsfläche und als Grünfläche verwenden. Gewisse Pflanzen sind hier jedoch auch verboten. Dabei handelt es sich vor allem um Bäume und Sträucher, die in der Regel sehr hoch oder breit wachsen oder Pflanzen, die die Bodenqualität beeinträchtigen. Die Faustregel lautet hier maximal drei Meter Höhe. Nicht erlaubt sind also zum Beispiel:
- Nadelbäume wie Tanne, Zeder, Lärche, Erle, Fichte, Eibe, Wacholder, Kiefer, Scheinzypressen, Lebensbäume, Mammutbäume oder Schmucktanne
- Laubbäume wie Eiche, Birke, Ahorn, Weide, Kastanie oder Walnuss
Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie am besten vor der Bepflanzung des Kleingartens nach.
#4 Pool installieren
Ein fester Pool darf im Schrebergarten nicht installiert werden. Die Begründung lautet, dass er keinen kleingärtnerischen Nutzen hat. Jedoch können Sie auf mobile Pools ausweichen, die sich aufblasen und hinstellen lassen. Achten Sie aber darauf, dass das Wasser keine chemischen Zusätze enthält. Für die ordentliche Wasserentsorgung muss außerdem gesorgt werden.
#5 Individuelle Heckenhöhe
Auch bei der Höhe der Hecke rund um Ihren Kleingarten müssen Sie sich an Regeln halten. Die Maximalhöhe von Haupt- und Stichhecken ist in den meisten Fällen auf 1,10 bis max. 1,50 m beschränkt. Informieren Sie sich vor dem Heckenschnitt am besten direkt bei Ihrem Kleingartenverein, um Ärger zu vermeiden. Kleingärten dienen auch als Erholungsraum der Bevölkerung - sind also der Öffentlichkeit zugänglich.