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Heizung ausgefallen? DAS müssen Sie jetzt tun
Ihre Heizung ist ausgefallen und Sie fragen sich, welche Rechte Ihnen zustehen? Wir wissen, was Sie jetzt tun müssen und wann Ihnen eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent zusteht.
Eben war es noch kuschelig warm und plötzlich ist die Heizung aus. Ein Heizungsausfall ist in der kalten Jahreszeit oder bei einem Blackout leider keine Seltenheit. Bei besonders niedrigen Temperaturen oder einer schlecht gedämmten Wohnung dafür umso ärgerlicher. Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, wenn Ihre Heizung kalt bleibt.
Das müssen Sie tun, wenn Ihre Heizung ausfällt
Ist die Heizung ausgefallen, heiß es: Vermieter kontaktieren. Und zwar unverzüglich. Wie lange ein Heizungsausfall dauern darf, ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine Frist von 3 - 4 Tagen nach Meldung gelten jedoch als angemessen, um den Mietmangel zu beheben. Dauert der Heizungsausfall deutlich länger, können Sie jedoch von Ihrem Mieterrecht Gebrauch machen.
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Mietminderung bei längerem Heizungsausfall
Herrschen draußen Minusgrade und fällt die Zimmertemperatur über einen längeren Zeitraum auf unter 18 Grad, können Sie noch einen Schritt weiter gehen. Das heißt im Klartext: Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht oder Schadenersatz. Gerade bei Raumtemperaturen von 15-16 Grad ist das Risiko für eine Erkältung sowie Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz besonders hoch. Laut Immowelt stehen Ihnen bei einem Heizungsausfall folgende Rechte zu:
- Zimmertemperatur bis 15 Grad: 40 Prozent Mietminderung
- Zimmertemperatur zwischen 16 und 18 Grad: 20 Prozent Mietminderung
Im Ernstfall ist aber auch eine Mietminderung von 100 Prozent möglich:
Wann eine Mietminderung von 100 Prozent möglich ist
Bei einem kompletten Heizungsausfall und Temperaturen von unter 10 Grad steht Ihnen eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent zu. Wichtig für die Beweislage: Dokumentieren Sie die aufgezeichneten Temperaturen in einem Buch und machen Sie zur Sicherheit auch noch Fotos. So sind Sie bei einem Rechtsstreit mit dem Vermieter auf der sicheren Seite.
