Das bunte Herbstlaub sieht zwar schön aus, hat aber auch seine Tücken. Kommt Regen ins Spiel, verwandeln sich die Blätter schnell in eine gefährliche Rutschpartie. Knochenbrüche, Prellungen und Verstauchungen sind die Folge. Damit das nicht passiert, sollte Laub im Herbst regelmäßig von den Gehwegen beseitigt werden. Erfahren Sie hier, wer das Laub entfernen muss und wann sogar Mieter dafür verantwortlich sind.
Wer muss das Laub auf dem Gehweg entfernen?
Klar: Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, das Laub vom Gehweg vor Ihrem Haus zu entfernen. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn man zur Miete wohnt? Generell ist es Pflicht der Gemeinde, Gehwege und Straßen vom Herbstlaub zu befreien. In bestimmten Fällen kann die Aufgabe jedoch auch auf Mieter übertragen werden.
Wann Laubfegen für Mieter zur Pflicht wird
Auch Mieter sind unter bestimmten Voraussetzungen für die Beseitigung von Herbstlaub verantwortlich. Dies ist allerdings nur rechtens, wenn im Mietvertrag oder der Hausordnung ausdrücklich etwas davon steht.
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Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich als Mieter nicht um das Laub kümmern. Die Hausverwaltung bzw. der Vermieter beauftragt dann einen externen Dienstleister, um die Blätter zu beseitigen.
