Da alle Früherscheine innerhalb der EU standardisiert werden, müssen viele Dokumente innerhalb gewisser Fristen erneuert werden. Was Sie zu dem Thema wissen sollten und wann Sie dran sind, erfahren Sie hier.
Warum werden die Führerscheine erneuert?
Führerscheine sollten in Zukunft EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Deshalb müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Das betrifft etwa 15 Millionen Papierführerscheine sowie 28 Millionen Scheckkartenführerscheine.
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Um diese gewaltigen Mengen abarbeiten zu können, werden die Umtauschfristen nach Geburtsjahren aufgeteilt. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 mussten ihre alten Führerscheine bereits bis Anfang dieses Jahres umtauschen. Ziel ist, dass alle veralteten Dokumente bis zum 19.01.2033 aus dem Verkehr gezogen werden.
Wann Sie genau umtauschen müssen, hängt vom aktuellen Ausstellungsdatum Ihres Führerscheindokumentes und Ihrem Geburtsjahr ab.
Liegt das Ausstellungsdatum vor dem 1. Januar 1999, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum wie folgt:
vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
1953 - 1958: Umtausch bis zum 19. Juli 2022
1959 - 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
1965 - 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
Wichtig: Die nächsten, die ihren Führerschein abgeben müssen, sind somit die Geburtsjahrgänge 1965 - 1970. Die Führerschein-Umtauschfrist gilt bis 19. Januar 2024.
Liegt das Ausstellungsdatum nach dem 1. Januar 1999, richten Sie sich nach folgenden Umtauschdaten:
1999 - 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
2002 - 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
2005 - 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
2012 - 18.01.2012: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Im Video: Wo Sie Ihren Führerschein umtauschen können
So funktioniert der Führerschein-Umtausch
Bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle stellen Sie eigenständig einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis. Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ist dafür nicht nötig. Sie benötigen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Die Kosten des Umtausches von 25 Euro müssen vom Halter getragen werden.
Schon gewusst? Der neue Führerschein bringt nicht nur Vorteile mit sich. Anders als früher müssen Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, alle 15 Jahre erneuert werden.
Führerschein-Umtausch online beantragen
Bevor Sie bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt bzw. bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle vorbeifahren, empfehlen wir Ihnen, die Webseite zu checken. Um den alten Führerschein umzutauschen, kann in einigen Bundesländern online ein Termin gebucht werden. Der Landkreis München hat sogar ein eigenes Portal für den Umtausch der Führerscheine eingerichtet.
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Was passiert, wenn man seine Umtauschfrist verpasst?
Wer das vorgeschriebene Datum für seinen Jahrgang versäumt und mit dem alten Dokument fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Da der neue Führerschein die Vereinheitlichung in der EU anstrebt, könnten Sie beim Fahren im Ausland Probleme bekommen, wenn Sie weiterhin ein altes Dokument verwenden.