Stromsparen ist eines der aktuellen Themen. Da klingt es doch verlockend technische Geräte einfach auf der Arbeit aufzuladen, oder nicht? Gerade das Handy, welches wir eigentlich immer dabei haben, wird regelmäßig von vielen Menschen am Arbeitsplatz aufgeladen, aber haben Sie sich eigentlich schon einmal gefragt, ob dies eigentlich erlaubt ist? Wir kennen die Antwort.
Lesen Sie auch, mit welchen Tricks Sie im Badezimmer Strom sparen >>
Aufladen von Handy und Co. - Erlaubt oder nicht?
Ob Sie Ihre technischen Geräte auch im Büro aufladen dürfen, hängt von Ihrem Arbeitgeber ab. Dieser kann den Vorgang tatsächlich verbieten. Sollte allerdings noch nie eine Bemerkung in diese Richtung von der Chefetage gekommen sein, ist es in der Regel in Ordnung den Akku auch im Büro aufzuladen. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt im Vorfeld den Arbeitgeber.
Im Video: "Stromklau" – So machen Sie sich am Arbeitsplatz strafbar
Drohen Konsequenzen bei einem Verstoß?
Sollte das Aufladen von elektronischen Geräten in Ihrem Unternehmen verboten sein, können Sie dafür tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden. Laut eines Paragraphen des Strafgesetzbuches (§ 248c Entziehung elektrischer Energie) gilt der Stromklau als Straftat und kann mit einer Höchststrafe bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden. Wahrscheinlicher ist in diesen Fällen allerdings eine Abmahnung durch den Arbeitgeber.
Wie teuer ist eine Akku-Aufladung eigentlich?
Eine Aufladung mit dem Handy kostet zwischen 0,5 und 0,8 Cents. Auf ein Jahr hochgerechnet kommen Sie daher auf höchstens 4 Euro, wenn täglich aufgeladen wird.
Diese Ausnahmen gibt es
Wer die technischen Geräte zum Arbeiten benötigt oder ein Diensthandy besitzt, kann dieses selbstverständlich immer im Büro aufladen. Auch wenn Sie für Kunden erreichbar sein müssen, ist es wichtig, dass die dafür notwendigen Geräte aufgeladen sind.
Diese 3 Dinge sind auch auf der Arbeit verboten
Interesse daran zu erfahren, was Sie auf der Arbeit lieber lassen sollten, damit keine Konsequenzen folgen? Folgende Aktivitäten sollten Sie lieber lassen, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten oder diese vorher absprechen.
- Die private Nutzung des Smartphones kann zu einer Abmahnung führen. Im Regelfall kommt es aber nicht dazu.
- Auch das Internet sollten Sie während der Arbeitszeit nicht zu privaten Zwecken nutzen. Wenn beispielsweise ein Virus den Rechner anfällt, könnte es sein, dass Sie dann Schadensersatz leisten müssen.
- Firmeneigentum dürfen Sie selbstverständlich nicht entwenden, es sei denn, es wurde Ihnen ausdrücklich erlaubt.
