Schneeräumen und Streuen: Das sind Ihre Pflichten

Schneeräumen und Streuen: Das sind die Pflichten beim Winterdienst

Schnee kann zwar sehr schön sein, bringt aber auch so einige Unannehmlichkeiten mit sich. Welche Pflichten Mieter, Vermieter und Hauseigentümer haben und wann es teuer werden kann, verraten wir Ihnen hier. Das müssen Sie zum Thema Schneeräumen und Glatteis streuen wissen!

Winterdienst: Wer ist verantwortlich fürs Streuen und Schneeräumen?

Während das Freiräumen der Straßen von Schnee und Eis der Stadt zufällt, müssen sich um Gehwege und Zufahren die Bewohner selbst kümmern. Grundsätzlich ist jeder Hauseigentümer dazu verpflichtet. Aber auch als Mieter können einem diese Aufgaben zufallen – nämlich dann, wenn der Vermieter seine Pflicht auf die Mieter im Mietvertrag überträgt. Schauen Sie hier also genau nach! Wer Glück hat, zahlt in den Nebenkosten für einen Streudienst und muss das Enteisen nicht persönlich übernehmen.

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Nicht nur auf Privatgrundstück: Für welchen Bereich bin ich verantwortlich?

Sind Sie als Mieter in Ihrem Vertrag verantwortlich gemacht worden oder sind Sie selbst Hausbesitzer, sollten Sie Ihre Pflicht ernst nehmen. Doch welche Wege genau fallen in Ihren Bereich? In der Regel zählt der Gehweg vor dem Grundstück, der Weg bis zur Haustür und zum Briefkasten dazu. Hier können sich nämlich fremde Personen aufhalten, etwa der Briefträger oder Besucher. Tipp: Wer es sich einfach machen möchte, und einfach ein Schild anbringt mit der Aufschrift „Betreten auf eigene Gefahr“ entbindet sich leider nicht von seiner Pflicht. Im Fall der Fälle haften Sie also dennoch für einen Unfall – seien Sie hier vorsichtig.

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Zu welchen Uhrzeiten muss geräumt sein?

An Werktagen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends muss der Ihnen zugeteilte Bereich geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr. Das ist ein langer Zeitraum, in dem Sie verantwortlich dafür sind, dass die Wege gefahrenlos nutzbar sind. Das gilt auch, wenn Sie sich bei der Arbeit aufhalten, im Urlaub sind oder mit einem gebrochenen Bein Zuhause sitzen. Im Zweifelsfall beauftragen Sie jemanden, der die Arbeit für Sie übernimmt.

Haftung bei Unfall: Was passiert, wenn ich nicht streue?

Ziemlich sicher fährt niemand herum und kontrolliert, ob Gehwege vor Häusern von Schnee befreit sind. Tritt allerdings der Fall ein, dass ein Passant, Lieferant oder der Postbote stürzt, weil Sie nicht gestreut haben, können sehr hohe Kosten auf Sie zukommen! Eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz kann nicht nur Behandlungskosten beinhalten, sondern im schlimmsten Fall sogar auch für den Verdienstausfall aufkommen. Das kann sehr teuer werden! Investieren Sie Ihr Geld im Zweifelsfall lieber in eine Firma, der Sie das Streuen und Schneeräumen übertragen.

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Mit welchen Mitteln darf ich streuen?

Auch das Streumittel ist in der Regel vorgeschrieben: So dürfen Privatpersonen in den meisten Gemeinden zum Beispiel kein Salz verwenden. Dies hat einen negativen Einfluss auf das Grundwasser, schadet Pflanzen und Tieren. Deshalb sollten Sie sich vor dem Streuen bei Ihrer Gemeinde informieren. Gebräuchlich sind Sand, Kies oder Sägespäne.

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