Von Grillen bis Bepflanzung: Diese 9 alltäglichen Dinge sind auf dem Balkon nicht erlaubt

Auf dem Balkon herrscht kein Freifahrtschein! Was nicht erlaubt ist und uns im Zweifel sogar eine Menge Ärger einbringen kann, erfahren Sie hier.

Balkon

Auch auf dem Balkon gelten ein paar wichtige Regeln.

© Foto: Kondoros Eva Katalin/iStock

Kaum lässt sich das schöne Wetter wieder blicken, verlagern wir unseren Alltag so gut es geht nach draußen. Wären da nur nicht die lieben Nachbarn oder gar der Vermieter! Denn obwohl der Balkon wie alle anderen Zimmer auch zur Wohnung gehört und vom Mieter prinzipiell so genutzt werden darf, wie er es möchte, gibt es da doch ein paar Regeln zu beachten, um Ärger zu vermeiden...

9 Dinge, die auf dem Balkon nicht erlaubt sind

Auf dem Balkon ist alles erlaubt, schließlich zahlt man auch für ihn? So leicht ist es dann leider doch nicht. Hätten Sie gewusst, dass diese 9 Dinge tatsächlich nicht erlaubt sind?

#1 Nächtliche Ruhestörung

Ganz egal, ob wir mit ein paar Freunden grillen, wir uns auf dem Balkon ein Fußballspiel ansehen oder einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen – ab 22 Uhr ist Ruhe angesagt! Die Nachtruhezeit muss strikt eingehalten werden, damit die Nachbarn nicht gestört werden. In Ruhe ein Glas Wein zu trinken oder sich leise mit dem Partner zu unterhalten, ist aber natürlich dennoch erlaubt.

#2 Balkonbepflanzung

Ganz egal, ob Gemüse oder Blumen – generell darf auf dem Balkon natürlich gepflanzt werden, was gefällt. Blumenampeln & Co. müssen allerdings so angebracht werden, dass diese nicht die Nachbarn beeinträchtigen. Auch starke Windböen oder ein Sturm dürfen Kübeln und Blumenkästen auf dem Balkon nichts anhaben. Wer Ärger mit dem Vermieter aus dem Weg gehen möchte, sollte zudem auf rankende Pflanzen verzichten, die der Fassade schaden können. Dass illegale Drogenplantagen auf Balkonien zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen können, brauchen wir wahrscheinlich nicht zu erwähnen.

#3 Grillen auf dem Balkon

Grillen gehört zum Sommer einfach dazu. Jedoch sollte man vorher lieber noch einmal ganz genau den Mietvertrag studieren: Oft gibt es nämlich die Klausel, dass Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon nicht gestattet ist. Grund dafür sind nicht nur Qualm und Geruch, sondern vor allem auch die Gefahr durchs offene Feuer. Auf der sicheren Seite sind demnach diejenigen, die einen Elektrogrill nutzen.

#4 Nackt sonnen? Besser nicht!

Klar, wer makellos braun sein möchte, sollte auf jeglichen Stoff am Körper verzichten. Auf dem Balkon allerdings ist Nacktheit keine so gute Idee – zumindest dann nicht, wenn sich die Nachbarn dadurch gestört fühlen. In diesem Fall kann sogar ein Ordnungsgeld erhoben werden. Und wo wir schon beim Thema sind – Sex auf einem einsehbaren Balkon kann im schlimmsten Fall zur Abmahnung führen!

#5 Rauchen auf dem Balkon

Wer auf dem Balkon rauchen möchte, um die eigene Wohnung nicht vollzuqualmen, darf dies natürlich tun. Aber auch hier gilt es, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen – der Nichtraucherschutz geht nämlich vor! Fühlen sich die Nachbarn durch den Rauch beeinträchtigt, darf nach Absprache eventuell nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon geraucht werden.

#6 Wäsche trocknen auf dem Balkon

Die Wäsche im Sommer auf dem Balkon trocknen zu können, ist wirklich eine herrliche Sache. Doch ist das überhaupt erlaubt? Ja, keine Sorge, ist es! Achten Sie allerdings darauf, dass Ihr Wäscheständer nicht über die Balkonbrüstung ragt und dieser auch sonst nicht das optische Gesamtbild Ihres Hauses beeinträchtigt. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

#7 Markise anbringen

Hin und wieder ist so ein bisschen Sonne ja schön – in der prallen Mittagssonne macht es aber wahrscheinlich nicht ganz so viel Spaß, auf dem Balkon zu sitzen. Schnelle Abhilfe verschafft da natürlich eine Markise. Da diese aber meist am darüber liegenden Balkon verschraubt werden muss, muss für die bauliche Veränderung auch immer die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Je nach Lage des Balkons können Mieter sogar einen Anspruch auf eine Markise am Balkon haben.

#8 Satellitenschüssel auf dem Balkon installieren

Als Mieter haben Sie natürlich ein Recht auf einwandfreien Fernsehempfang – was aber nicht heißt, dass Sie einfach so eine Satellitenschüssel auf dem Balkon installieren dürfen. Lesen Sie auch hier erst einmal Ihren Mietvertrag und die Hausordnung. Enthalten diese keine entsprechende Klausel, können Sie die Satellitenschüssel auch ohne Einwilligung des Vermieters anbringen. Aber wie immer gilt auch hier: Das Gesamtbild der Fassade darf nicht beeinträchtigt werden und beschädigen sollten Sie dabei ebenfalls nichts.

#9 Vögel füttern

Ja, auch Tierliebe hat ihre Grenzen. So ist zwar das Auslegen von Vogelfutter gestattet, werden allerdings die Nachbarn oder das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen, hat der Spaß ein Ende. Vogeldreck möchte schließlich niemand auf seinem Balkon haben. Und auch Futterstationen, die über den Balkon hinausragen sind verboten. Sie können obendrein Großvögel wie Krähen und Tauben anlocken, was ein weiteres No-Go ist.

Wie darf der Balkon genutzt werden?

Der Balkon ist Bestandteil des Mietvertrags. Er darf also - wie die Mietwohnung auch - nach Ihren Interessen gestaltet und genutzt werden, sofern Sie damit niemanden stören. Halten Sie sich nicht an die Nachtruhe, kommt es durchs Grillen oder Rauchen zu einer aktiven Belästigung oder nehmen Sie unerlaubte Änderungen (zum Beispiel am Mauerwerk) vor, dann sieht es anders aus und Sie können Ärger mit Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung bekommen.

Woher weiß ich, was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht?

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie auf dem Balkon grillen dürfen oder nicht, werfen Sie am besten einen Blick in Ihren Mietvertrag. Dort finden Sie in der Regel alles, was Sie zum Thema Balkon wissen müssen. Sollten Sie sich unsicher sein, dann fragen Sie zur Sicherheit nach. 

Gut zu wissen: Ist die Haltung von Katzen im Mietvertrag erlaubt, dürfen Sie natürlich auch ein Katzennetz anbringen!