Achtung: Diese Gartenarbeit ist jetzt strafbar

Achtung: Diese Gartenarbeit ist jetzt strafbar

Das Wetter wird langsam schöner und während des Lockdowns haben wir auch endlich ausreichend Zeit dafür: Gartenarbeit! Doch Vorsicht: Nicht alle Tätigkeiten sind im Moment erlaubt. Wir verraten, welche Gartenarbeit Sie aktuell lieber sein lassen sollten, um ein saftiges Bußgeld zu vermeiden.

Vorsicht bei der Gartenarbeit

Viele Menschen lieben die Gartenarbeit im Frühjahr: Man ist an der frischen Luft, betätigt sich körperlich und die Arbeit im Freien ist gleichzeitig auch noch mental entschleunigend. Doch selbst im eigenen Garten gibt es Regeln zu beachten: So sollten Sie nicht zu übereifrig sein. Denn für bestimmte Gartenarbeiten können Sie in dieser Jahreszeit sogar bestraft werden.

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Hecke schneiden ist jetzt strafbar

Und zwar geht es um das Schneiden der Hecke! Diese Tätigkeit ist tatsächlich in den Monaten von März bis September verboten. Es droht nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern sogar auch eine Anzeige. Heckenschneiden ist in Deutschland nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. Total absurd – oder etwa nicht?

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Warum ist es verboten, im Sommer seine Hecke zu schneiden?

Der Grund dahinter ist jedoch tatsächlich sinnvoll und sogar unterstützenswert: Hecken und Gebüsche bieten besonders im Frühling und Sommer Lebensraum für viele Tiere, zum Beispiel Nistplätze für Vögel. Beim Herunterschneiden der Hecken werden die Lebensräume zerstört, oder schlimmstenfalls sogar Tiere verletzt.

Den Garten vor neugierigen Blicken schützen und dabei hübsch aussehen – das sind die wichtigsten Kriterien für die meisten Menschen, wenn sie eine Hecke...
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