Erst mal Kaffee trinken! Ein beliebter Satz, der bei vielen Angestellten längst zum Berufsalltag dazugehört. Eine kleine Kaffeepause lädt nicht nur den Akku wieder auf und macht den Kopf frei, sondern fördert auch das Betriebsklima unter den Arbeitskolleginnen und Kollegen. Doch genau diese (kurze) Pause kann im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass Sie Ihren Job ganz schnell los sind.
Im Video: Eine Kaffeepause kann zur fristlosen Kündigung führen
Darum kann eine Kaffeepause zur fristlosen Kündigung werden
Mal eben schnell einen Kaffee trinken - was soll denn schon dabei sein? Tja, wenn es nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm geht, leider eine ganze Menge. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter tatsächlich fristlos kündigen, sofern ein Arbeitszeitbetrug vorliegt. Heißt: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat sich für die Kaffeepause nicht bei der elektronischen Zeiterfassung ausgestempelt.
Gericht stimmt Arbeitgeber zu
Die Frage, ob Kaffeetrinken während der Arbeitszeit ein Kündigungsgrund ist, kam durch eine Raumpflegerin aus Hamm ins Rollen. Zu Beginn ihrer Arbeitszeit hatte sich die Raumpflegerin im Betrieb eingestempelt. Anstatt ihrer Arbeit nachzugehen, ging die Mitarbeiterin erst mal ins gegenüberliegende Lokal, um einen Kaffee zu trinken. Ihr Chef stellte sie daraufhin zur Rede, woraufhin die Beschuldigte die Kaffeepause leugnete. Erst als er sie über Beweisfotos informierte, gab die Raumpflegerin ihr Fehlverhalten zu. Und setzte damit ihren Job aufs Spiel. Das Gericht stimmte dem Arbeitgeber zu.
Auch spannend: Das passiert, wenn Sie jeden Tag Kaffee trinken >>
Verschleierung und Leugnung machen eine Abmahnung entbehrlich
Geht die Beschäftigte oder der Beschäftigte Kaffee trinken, ohne sich auszustempeln und leugnet dann auch noch die Tat oder verschleiert diese, dann ist eine vorherige Abmahnung nicht mehr notwendig. Der Arbeitgeber kann den beschuldigten Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin fristlos kündigen. Grund genug, sich die nächste Kaffeepause gut zu überlegen!