Darf man sonntags staubsaugen?

Darf man sonntags eigentlich staubsaugen?

Am Wochenende machen viele Menschen den Haushalt, da aufgrund von Arbeit, Terminen und Co. unter der Woche so einiges liegenbleibt. Doch wie ist das eigentlich, wenn man sonntags staubsaugen will? Darf man das oder nicht? Wir klären auf.

Sie kennen es doch bestimmt auch: Unter der Woche liegt immer so viel an, dass der Haushalt am Wochenende erledigt werden muss. Doch wie ist das, wenn man am Sonntag in der Wohnung staubsaugen möchte? Ist das erlaubt und was sollte man dabei beachten?

Darf man sonntags eigentlich staubsaugen?

Zunächst einmal können wir Sie beruhigen, grundsätzlich spricht laut Mieterbund nichts dagegen, am Sonntag staubzusaugen. Es handele sich hierbei nämlich um ein normales Haushaltsgerät, dass der Mieter in der Wohnung nutzen dürfe. Allerdings muss man sich beim Saugen trotzdem an die Ruhezeiten halten. Zwischen 7 Uhr und 22 Uhr darf gesaugt werden, allerdings nicht in der Mittagszeit, diese variiert von Bundesland zu Bundesland, informieren Sie sich daher vorher. Anders sieht es aus, wenn Sie draußen saugen möchten, zum Beispiel Ihre Terrasse oder das Auto. Dies ist sonntags nicht erlaubt und ist eine Ruhestörung, selbiges gilt für Feiertage.

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Staubsauger darf Zimmerlautstärke nicht überschreiten

Vorsicht ist auch dann geboten, wenn Sie einen besonders lauten Staubsauger haben. Sonntags gilt nämlich alles, was über die normale Zimmerlautstärke hinausgeht als Ruhestörung. Neuere Modelle sind allerdings zumeist sehr leise, sodass sie nichts zu befürchten haben. Im Zweifel gilt aber immer: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, um Streitigkeiten zu vermeiden. Wer etwa in einem besonders hellhörigen Mehrfamilienhaus lebt, sollte die Nachbarn fragen, ob sie das Saugen am Sonntag stört, damit es nicht zu Streitigkeiten wegen Lärms kommt.

Um des lieben Friedens willen sollte man generell sonntags nicht schon um 7 Uhr morgens den Staubsauger schwingen, da viele Menschen den Tag zum Ausschlafen nutzen. Auch zu spät abends lieber darauf verzichten, da für die meisten Mitmenschen am Montag wieder früh die Arbeitswoche beginnt. Ein Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag sowie in die Regelungen der jeweiligen Bundesländer kann zusätzlich Aufschluss über eventuelle Sonderregelungen zur Nutzung von Haushaltsgeräten geben.

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