Inhaltsverzeichnis
- Bundesweit einheitlicher Corona-Lockdown greift ab Samstag
- Was gilt während der bundesweiten "Notbremse" des neuen Infektionsschutzgesetzes?
- Neues Infektionsschutzgesetz: Das Aus für Friseure?
- Corona-Impfung: Gelten Vorteile für Geimpfte beim Friseur und Einkaufen?
- Corona: Darum steigt der Inzidenzwert momentan rasant
Bundesweit einheitlicher Corona-Lockdown greift ab Samstag
Der Bundestag beschloss eine landesweit einheitlich greifende Bundes-Notbremse für alle Kreise und Länder mit einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Das bedeutet das Inkrafttreten von strengeren Maßnahmen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz. Was bedeutet dies für den Einzelhandel und Dienstleister - müssen Friseure jetzt schon wieder schließen?
Laut der Regierung ist der Beschluss des verschärften Infektionsschutzgesetzes ein unumgänglicher Schritt, um den stetig steigenden Inzidenzwert zu bremsen. Momentan liegt dieser bundesweit bei über 164. Bei einem Wert über 100 beschloss die Regierung eine sogenannte "Notbremse", die ab diesem Samstag einheitliche Regelungen für das ganze Land beinhaltet. In diesem Fall werden vorangegangene Lockerungen wieder zurückgenommen - etwa auch die gerade erst sehnlichst erwarteten Öffnungen von Friseursalons?
Lesen Sie hier, woran Sie erkennen, dass Sie schon Corona hatten
Was gilt während der bundesweiten "Notbremse" des neuen Infektionsschutzgesetzes?
Kanzlerin Angela Merkel hat zusammen mit dem Bundestag eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Darin ist eine sogenannte "Notbremse" vorgesehen, die in Kraft tritt, sobald der 7-Tage-Inzidenzwert in einer Region über 100 liegt. Dann gelten folgende Maßnahmen:
- nächtliche Ausgangssperren zwischen 22 und 5 Uhr, alleine joggen und spazieren gehen bis Mitternacht bleibt jedoch erlaubt
- geschlossene Geschäfte im Einzelhandel außer Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken und Gartencenter - AUSNAHMEN gelten für Personen mit einem negativen Corona-Test und Termin
- Treffen nur mit einer weiteren Person aus einem weiteren Haushalt möglich (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen)
- Testpflicht für Unternehmen
- ab einer Inzidenz über 165 sollen Schulen schließen
Bisher waren Friseursalons von der "Notbremse" sowie dem generellen Lockdown noch ausgenommen. Unter strikten Hygienemaßnahmen durften Friseure weiterhin geöffnet bleiben - Grund hierfür war laut Söder "die Wahrung der eigenen Würde".
Neues Infektionsschutzgesetz: Das Aus für Friseure?
Zuerst stand die Öffnung von Friseursalons allerdings auf der Kippe, denn der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes sah vor, "Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote" zu schließen.
Nach genauen Verhandlungen steht nun jedoch fest: Körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sind von der Notbremse ausgeschlossen, solange Sie einen negativen Corona-Test und eine Terminbuchung vorweisen können. Darunter fallen auch Dienstleistungen, die in Friseursalons in Anspruch genommen werden. Dementsprechend bleiben Friseure geöffnet, solange Sie einen negativen Corona-Test mitbringen.
Corona-Impfung: Gelten Vorteile für Geimpfte beim Friseur und Einkaufen?
Bereits über vier Millionen Menschen in Deutschland haben eine doppelte Impfung erhalten. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) könnten für Geimpfte in Zukunft besondere Vorteile gelten. So schätzt er, dass Personen mit Antikörpern bei Lockerungen nach der dritten Corona-Welle bestimmte Freiheiten zurückbekommen könnten.
Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur. Zudem müssen nach der Einschätzung des RKI vollständig Geimpfte auch nicht mehr in Quarantäne.
Diese Erkenntnis sei wichtig, wenn es nach der dritten Welle um den Beschluss von erneuten Lockerungen gehe. Das Fazit:
Wer vollständig geimpft wurde, kann also in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde.
Corona: Darum steigt der Inzidenzwert momentan rasant
Aufgrund der starken Ausbreitung verschiedener Coronavirus-Mutation fürchten Virologen und Politiker einen noch drastischeren Anstieg der Fallzahlen. Der unglückliche Ausfall des Corona-Impfstoffes AstraZeneca, welcher aufgrund von potenziellen Gesundheitsrisiken kürzlich vorsichtshalber ausgesetzt wurde, verschlimmerte die Situation zusätzlich.
Diese aktuellen Umstände sowie die kürzlich eingetreten Lockerungen der Corona-Regelungen machten es dem Virus momentan besonders leicht, sich auszubreiten. Die Fallzahlen steigen seitdem merkbar. Um Überfüllungen der Krankenhäuser und Intensivstationen sowie einem unkontrollierbarem Anstieg der Fälle vorzubeugen, muss jetzt gehandelt werden.
Auch interessant: Hatte ich schon Corona? Das sind die Anzeichen im Nachhinein >>
