Oster-Lockdown: Doch keine zusätzlichen Ruhetage?

Oster-Lockdown: Doch keine zusätzlichen Ruhetage?

Kanzlerin Merkel hat in einer spontanen Konferenz erneut über den angekündigten Oster-Lockdown beraten. Nun wurden die zuerst angekündigten Ruhetage wieder zurückgenommen. Der aktuelle Stand und was jetzt gilt.

© picture alliance/ASSOCIATED PRESS/Michael Kappeler
Die vorerst angekündigte Osterruhe wurde wieder zurückgenommen.

Oster-Lockdown: Nimmt Merkel die Osterruhe wieder zurück?

Erst sollte es eine Osterpause geben – an diesem Vormittag erfolgt nun das Kommando zurück. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat aufgrund von massiver Kritik entschieden, die sogenannte Osterruhe doch außer Kraft zu setzen. Diese Erkenntnis stammt aus der kurzfristig einberufenen Konferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch Vormittag (24.03.). In einer darauffolgenden Pressekonferenz sagte Merkel:

Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler. Denn am Ende trage ich für alles die letzte Verantwortung.

Ruhetage während des Oster-Lockdowns

Zuvor gab es seitens der Bundesregierung die Ankündigung, zwei zusätzliche Ruhetage über Ostern einzuführen, um das Corona-Infektionsgeschehen einzudämmen und das verlängerte Wochenende für einen Kurz-Lockdown zu nutzen.

Demzufolge sollten Gründonnerstag und Karsamstag einmalig als Ruhetage definiert werden. Dies hätte für die Wirtschaft bundesweit eine erzwungene Pause bedeutet: Die Ruhetage würden wie Sonn- und Feiertage behandelt, dementsprechend hätten Geschäfte zu und Arbeitnehmer frei, solange sie nicht systemrelevant seien – wie etwa Feuerwehr, Krankenhauspersonal, Polizei. Karsamstag sollten Lebensmittelgeschäfte geöffnet sein dürfen. Nach erneutem Überdenken der Situation kamen Kanzlerin Merkel und die Länderchefs zu dem Beschluss, dass die Durchsetzung der Ruhetage in diesem Maße jedoch nicht möglich seien.

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