Haben Sie sich dieses Jahr schon mit der Steuer auseinandergesetzt? Die gute Nachricht zuerst, denn für Personen, die diese nicht verpflichtend abgeben müssen, gilt, dass sie ihre Steuererklärung noch bis zu 4 Jahre später einreichen können. Also machen Sie sich keinen Stress, sollte die letzte Steuererklärung schon etwas zurückliegen. Wer die Sache allerdings zügig in die Hand nehmen möchte, kann an einigen Stellen Geld zurückbekommen. Vor allem dann, wenn Sie beruflich bestimmte Kriterien erfüllen. Wir klären auf.
Im Video: Diese Abgabefristen gelten für Ihre nächste Steuererklärung
An diesen Stellen können Sie Geld zurückbekommen
1. Homeoffice-Pauschale
Sie arbeiten eigentlich jeden Tag im Homeoffice und haben Ihren Weg noch nicht zurück ins Büro gefunden? Dann können Sie pro Tag 5 Euro zurückbekommen. Für die Steuererklärung zählen dabei höchsten 120 Tage im Jahr, was hochgerechnet 600 Euro wären. Ein kleines Manko gibt es allerdings, denn die Homeoffice-Pauschale fällt unter die Werbungskosten, welche bei der Steuer auf 1.000 Euro angesetzt sind. Daher lohnt sich die Pauschale nur bei Personen, bei denen die berufsbedingten Kosten bereits über dieser Summe liegen.
Übrigens gibt es gute Nachrichten, denn ab 2023 gilt, dass sogar 6 Euro pro Tag für höchstens 210 Tage geltend gemacht werden können. Beim nächsten Mal könnten daher bis zu 1.260 Euro winken.
2. Pendlerpauschale
Wer regelmäßig ins Büro fährt, sollte wiederum von der Pendlerpauschale Gebrauch machen. Hierbei muss der tägliche Arbeitsweg – in Form der kürzesten Strecke und des verwendeten Verkehrsmittels angegeben werden und wird auf das Jahr errechnet teilweise erstattet. Für jeden Kilometer können dabei 30 Cent pro Kilometer abgesetzt werden. Ab Kilometer 21 werden es dann sogar 38 Cent.
3. Berufsbedingter Umzug
Sind Sie in dem Jahr umgezogen, für welches Sie gerade die Steuererklärung anfertigen oder haben es in Zukunft noch vor? Dann sollten Sie alle Rechnungen aufbewahren und dies auch bei der Steuererklärung angeben. Allerdings muss der Umzug in diesem Fall aus beruflichen Gründen erfolgen. Die Umzugspauschale regelt, dass Singles bei einem berufsbedingten Umzug 886 Euro erstattet bekommen. Für jede mitgezogene Person wären es dann weitere 590 Euro. Dazu zählen im Übrigen auch die Kinder.
Unser Tipp: Wer sich nicht tagelang mit der Steuererklärung auseinandersetzen möchte, kann Angebote wie das von Taxfix nutzen. Dafür zahlen Sie 39,99 Euro und können sich ganz bequem an dem Prozess entlanghangeln. Die App berechnet Ihnen sogar vor der Abgabe, wie viel Geld Sie voraussichtlich erhalten werden.
