Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit im Raum ist oft der Startschuss für die Bildung von Schimmel. Vor allem am Fenster können die Pilze sich schnell entwickeln und für Unmut sorgen. Dann ist es wichtig, sich schnell darum zu kümmern, um den Schimmel wieder loszuwerden.
Aber wer ist in einer Mietwohnung dafür verantwortlich – der Mieter oder der Vermieter? Das Problem ist nämlich, dass sich beide Parteien oft gegenseitig die Schuld zuschieben. Laut Vermieter habe der Mieter zu wenig geheizt und gelüftet, laut Mieter muss die Ursache für den Schimmel am Gebäude liegen. Aber wer hat recht?
Im Video: So erkennen Sie, wie lange Sie lüften müssen
Wer kümmert sich um den Schimmel am Fenster?
Wenn Sie Schimmel in der Wohnung entdecken, sollten Sie das umgehend Ihrem Vermieter melden und ihn zur Beseitigung der Pilze auffordern. Außerdem können Sie auch die Miete kürzen lassen. Schimmelflecken gelten rechtlich als Mangel der Wohnung, sofern sie auf den Zustand des Gebäudes wie Risse in der Wand zurückzuführen sind.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst alles unternommen haben, um Schimmel vorzubeugen und ausreichend heizen und lüften. Dazu zählt zum Beispiel, drei- bis viermal am Tag stoß zu lüften (nicht bloß Fenster kippen!) und die Wohnung tagsüber ausreichend zu beheizen. Gesetzlich festgelegte Temperaturvorhaben gibt es zwar nicht, die Rechtsprechung in der Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass Mieter die Wohnräume am Tag auf etwa 20 Grad heizen sollten. Nachts kann die Temperatur auch niedriger gestellt werden.
Haben Sie bei Abschluss des Mietvertrags ein Merkblatt mit konkreten Infos zum Lüften bekommen, ist es ratsam, diese Tipps zu berücksichtigen. Außerdem sollten Sie darauf achten, Möbel nicht zu nah an den Wänden stehen zu haben, da die feuchte Luft dahinter nur schwer nach außen gelangen kann. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, dann rücken Sie die Möbel etwa zehn Zentimeter von der Wand ab.
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Altbauwohnungen besonders betroffen
Sie wohnen im Altbau ohne Wärmedämmung? Dann sollten Sie besonders sensibel sein, was den Schimmel angeht. So müssen Sie an Außenwänden mit Schimmel rechnen und mit Heizen und Lüften explizit dagegensteuern. Gebäude, die zwischen 1947 und 1978 gebaut wurden, enthalten oft sogenannte Wärmebrücken, die Schimmelbildung verursachen. Ist das der Fall, haften Vermieter laut Bundesgerichtshof nicht für Schimmel. Das passiert nur, wenn die Pilze auf andere Baumängel wie Risse and der Wand zurückzuführen sind.
Gesundheitliche Folgen von Schimmel
Schimmel in der Wohnung führt nicht nur zu Sachschäden, sondern kann auch gesundheitliche Folgen haben. Die Sporen können etwa Hautreizungen und Schleimhautreizungen, Allergien und Asthma auslösen. Es ist daher umso wichtiger, ausreichend zu lüften und die Möbel bei Bedarf von der Wand abzurücken. Wenn Sie das Gefühl von gesundheitlichen Beschwerden aufgrund des Schimmels haben, suchen Sie zur Sicherheit einen Arzt auf.