
Notbremse: Harter Lockdown an Ostern – das sind die Beschlüsse
Ostern wird es still im Land, denn Bund und Länder haben sich nach einem zähen Verhandlungsmarathon, der über 15 Stunden ging, geeinigt: Mit einem harten Lockdown soll Corona der Kampf angesagt und eine weitere Ausbreitung der gefährlichen Mutante B 1.1.7 über die Feiertage verhindert werden. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip: Wir bleiben Zuhause", sagte Bundeskanzlerin Merkel. Die verschärften Maßnahmen gelten vom 1. bis 5. April 2021. Das sind die wichtigsten Beschlüsse:
- zusätzlich zu den Osterfeiertagen sollen der Gründonnerstag und der Ostersamstag als „Ruhetage“ mit „Ansammlungsverbot“ gelten
- nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen dürfen sich treffen
- Lebensmittelgeschäfte dürfen am Ostersamstag öffnen
- Hotels bleiben zu: Keine Reisen innerhalb Deutschlands
- Urlaubsrückkehrer müssen sich bereits vor dem Abflug auf eine Coronainfektion testen lassen
- Ostergottesdienste ohne Präsenzpublikum
- Außengastronomie, soweit vorhanden, soll während der fünf Tage geschlossen werden
Markus Söder: "Wir leben in der gefährlichsten Phase der Pandemie"
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach bei den Beschlüssen von „sehr unkonventionellen Maßnahmen“. Aber diese seien gerechtfertigt und notwendig, weil das Land in einer „sehr schweren Lage“ sei. CSU-Chef Markus Söder sagte: „Das Team Vorsicht hat sich durchgesetzt.“ Beim Thema Urlaubsreisen über Ostern im eigenen Land konnten sich die Ministerpräsidenten von Urlaubsregionen wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern nicht durchsetzen. Merkel soll hier mit einem Abbruch des Gipfels gedroht haben.
Verschärfte Maßnahmen sollen außerdem in Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 100 gelten: „Wir müssen von der Notbremse Gebrauch machen“, sagte Kanzlerin Merkel. Insgesamt wurde der Lockdown bis zum 18. April verlängert.