4 Dinge, die im Supermarkt verboten sind

4 Dinge, die im Supermarkt verboten sind

Ganz egal, ob man die eigene Tasche mit zum Einkaufen nimmt oder sich in der Obstabteilung durch die Weintrauben probiert – tatsächlich gibt es da so ein paar Dinge, mit denen man sich beim Einkaufen im ungünstigsten Fall strafbar macht. Was Sie dürfen und was nicht, das verraten wir hier.

Obst und Gemüse schon im Laden probieren, an der Kasse dann das gesammelte Kleingeld loswerden – halt, Stopp. Was für manch einen selbstverständlich klingen mag, ist nicht immer erlaubt. Im Gegenteil. In einigen Fällen kann man sich beim Einkaufen sogar strafbar machen. Und nein, wir sprechen hier nicht von Diebstahl, sondern von Dingen, von denen wir denken, dass sie eigentlich nicht so schlimm sind …

Diese überraschenden Dinge sind im Supermarkt verboten

1. Die eigene Tasche mit zum Einkaufen bringen

Wussten Sie, dass Sie beim Einkaufen genau genommen nicht einmal Ihre eigene Tasche oder Ihren Rucksack nutzen dürfen? Das Tragen von Supermarktware in der eigenen Tasche ist tatsächlich verboten und kann Ihnen im schlimmsten Fall als Diebstahlversuch angekreidet werden. Schließlich ist nicht ersichtlich, ob Sie mit der Ware noch an die Kasse gehen oder sich damit vielleicht sogar aus dem Staub machen wollen, also mit Vorsatz handeln. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie also lieber den Einkaufswagen oder Korb nutzen.

2. Mit zu viel Kleingeld zahlen

Hätten Sie gewusst, dass VerkäuferInnen nicht mehr als 50 Münzen annehmen müssen? Denken Sie unbedingt daran, wenn Sie beim nächsten Mal an der Kasse versuchen, ihr ganzes Kleingeld loszuwerden …

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3. Lebensmittel im Laden probieren

Wetten, dass auch Sie im Supermarkt schonmal ein paar Beeren genascht haben, um herauszufinden, ob sich der Einkauf auch wirklich lohnt? Nun ja, auch hierbei handelt es sich um ein echtes No-Go. Denn das Probieren von Obst und Gemüse vor dem Kauf ist verboten und kann sogar mit einer Geldstrafe geahndet werden. Schließlich ist die Ware im Moment des Testens noch nicht bezahlt und somit noch Eigentum des Supermarktes. Möchten Sie wissen, wie reif Lebensmittel sind, müssen Sie dies entweder ertasten oder sich voll und ganz auf ihr Glück verlassen.

4. Lebensmittel umtauschen

Anders als in Modegeschäften können Lebensmittel im Supermarkt nicht immer einfach so umgetauscht werden. Es kommt vor allem auf die Kulanz des Händlers an. Ein Umtausch ist aber in jedem Fall möglich, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum des gekauften Artikels bereits überschritten ist oder Mängel bestehen.

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