Schon über 21 Prozent der deutschen Bürger sind vollständig geimpft und damit zum digitalen Corona-Impfnachweis berechtigt. Wir verraten, wo Sie ihn bekommen und wie die Registrierung funktioniert.
Digitaler Corona-Impfpass seit Mitte Juni
Statt Ende Juni oder Anfang Juli, wie ursprünglich angedacht, startete die Aushändigung des digitalen Impfnachweises für Corona schon am 14. Juni.
Die App „CovPass”, die den digitalen Nachweis der Corona-Impfung abbildet, erschien bereits kurz vorher, am 10. Juni in den App-Stores.
Wo bekomme ich den digitalen Corona-Impfnachweis?
Wie zuerst geplant, müssen Sie für die Registrierung des digitalen Corona-Impfnachweises NICHT extra zum Arzt oder in ein Impfzentrum. Dies ist zwar durchaus möglich, allerdings können Sie es ich auch einfacher machen: Aufgrund des großen Andrangs und der alltäglichen Kapazitäten auch einige Apotheken berechtigt, den digitalen Corona-Impfnachweis auszustellen. Nach und nach sollen immer mehr Pharmazien hinzukommen.
Welche Apotheke befähigt ist, den digitalen Impfnachweis auszuhändigen, kommt darauf an, ob sie sich dafür gelistet hat. Apotheken können sich auf dem Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) registrieren. Unter www.mein-apothekenmanager.de sind alle Filialen gelistet, in denen Sie den kostenlosen digitalen Corona-Impfnachweis beantragen können.
Digitalen Corona-Impfnachweis beantragen: Wie funktioniert es?
Um den Impfnachweis zu erhalten, brauchen Geimpfte ihren Original-Nachweis – etwa den Eintrag im gelben WHO-Impfpass – aus dem der verabreichte Impfstoff und das Impfdatum hervorgeht, sowie die neu entwickelte App „CovPass”. Diese ist sowohl im PlayStore als auch im iOS-Store erhältlich. Außerdem benötigt werden Daten wie Vor- und Nachname und Geburtsdatum.
Das Robert-Koch-Institut stellt auf Basis Ihrer Daten dann ein Zertifikat aus, das den Apothekern als individueller QR-Code angezeigt wird. Diesen scannen Sie dann mit der App – und schon erhalten Sie Ihren digitalen Corona-Impfnachweis. Die Daten werden lediglich privat auf dem Mobiltelefon des Nutzers gespeichert – aus Datenschutzgründen wurde auf eine zentrale Datenbank aller Geimpften verzichtet.
Alle Personen, die in Impfzentren geimpft worden sind, werden das Formular mit dem benötigten QR-Code vermutlich auch per Post erhalten, sodass diese keine Apotheke oder Impfeinrichtung erneut aufsuchen brauchen.
Der Corona-Eintrag im gelben WHO-Impfpass behält weiterhin seine Gültigkeit und kann nach wie vor als Ausweis verwendet werden. Jedoch ist dieser, im Gegensatz zum digitalen Nachweis, nicht fälschungssicher.
