Flugreise 2023: DAS sind Ihre Rechte bei Verspätungen, Streik und Ausfällen

Endlich frei! Viele von uns freuen sich das ganze Jahr auf einen Sommerurlaub am Strand. Doch was, wenn plötzlich der Flug verspätet ist? Oder gar nicht kommt? Wir verraten Ihnen, was Ihnen als Fluggast zusteht.

Wer auf dem Weg in den Urlaub mit einer Flugverspätung zu kämpfen hat, ärgert sich. Häufig geht es nämlich nicht nur darum, dass man ein oder zwei Stunden später ankommt. Oft hängen Anschlussflüge, Mietwagen oder Transfer-Reservierungen mit dran. Eine Urlaubsreise ist oft gut durchgeplant, weshalb Verspätungen oder annullierte Flüge ein großes Ärgernis bedeuten. 
Doch was tun, wenn man sich in dieser unschönen Situation befindet? Wir verraten Ihnen, welche Rechte Sie als Fluggast in EU-Flughäfen haben.

Im Video: Streik-Gefahr auf Mallorca

Flug verspätet: Das steht Ihnen zu

Ist Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet, stehen Ihnen je nach Ursache zwischen 250 und 600 Euro pro Person zu. Zudem muss Ihnen die Fluggesellschaft Voucher für die Verpflegung vor Ort zur Verfügung stellen. 
Ist Ihr Flug mehr als 5 Stunden verspätet, ist die Airline sogar dazu verpflichtet, Ihnen den gesamten Kaufpreis des Tickets zurückzuerstatten. 
Müssen Sie aufgrund der Verspätung die Nacht überbrücken, muss die Airline Ihnen eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zur Verfügung stellen.

Annullierter Flug: So gehen Sie vor

Ist Ihr Flug komplett gestrichen worden? Dann muss die Airline einen Ersatzflug oder eine alternative Beförderung anbieten – auf deren Kosten. Zudem können Sie bestimmen, wann Sie den Ersatzflug antreten wollen, die Voraussetzung ist die Verfügbarkeit der Flüge und Sitzplätze.

Welche Rechte haben Fluggäste bei einem Streik?

Ein Streik des Flugpersonals der Airline gilt nicht als außergewöhnlicher Zustand. Die Airline oder der Reiseveranstalter sind in der Verantwortung, sich trotz Streik darum zu kümmern, dass Betroffene an ihr Ziel kommen. Dies kann ein Ersatzflug oder eine alternative Beförderung sein. 
Bis es so weit ist, stehen Ihnen Betreuungsleistungen zu, etwa die Verpflegung und die Unterbringung in einem Hotel. 

Im Nachhinein können Sie zudem Ausgleichszahlungen geltend machen, die je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro betragen können. Ausnahme: Die Fluggesellschaft hat Sie rechtzeitig informiert. 
Alternativ können Sie auch auf den Flug verzichten und die Erstattung des gesamten Flugpreises verlangen.

Achtung: All diese Regelungen gelten nur für EU-Flughafen und Airlines, die Ihren Hauptsitz in der EU haben. Eine Ausnahme ist zudem, dass die Airline unvermeidbare Umstände nachweist, wie etwa Unwetter.

Verspätungen immer dokumentieren und Ansprüche geltend machen

Es ist wichtig, dass Sie als Fluggast Ihre Rechte kennen, um diese geltend zu machen. In der Regel reagieren Airlines nicht initiativ. Auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Sie einen Musterbrief zur Geltendmachung eines Anspruches auf Schadenersatz. Dokumentieren Sie zusätzlich unbedingt alle Verspätungen auf Ihrer Reise, etwa durch Fotos von Anzeigetafeln oder App-Screenshots.