Während des Fluges wollen wir uns die Zeit natürlich so angenehm wie möglich gestalten. Dafür können nicht nur wir mit einem guten Buch, einer Serie oder einem Podcast sorgen, sondern auch das Bordpersonal. Gerade auf Langstrecken ist es üblich, kleine Goodies an die Passagiere zu verteilen. Dazu zählen neben Kissen und Decken oft auch Kopfhörer, ein Amenity Kit oder Zeitschriften, Zeitungen und das Bordmagazin. Viele stecken die Sachen vor der Landung einfach ein. Doch das kann Ihnen tatsächlich Ärger einbringen. Etwa, wenn es sich um diese 3 Gegenstände handelt...
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Diese Dinge dürfen Sie nicht aus dem Flugzeug mitnehmen
1. Kopfhörer
Wer seine Kopfhörer vergisst, muss auch während des Fluges nicht auf Musik oder Serien und Filme verzichten. Das Bordpersonal hat immer welche dabei und händigt diese meist vor einem Langstreckenflug an alle Passagiere aus. Aber dürfen die Kopfhörer nach der Benutzung einfach mitgenommen werden? Tatsächlich nicht. Gerade Bügelkopfhörer werden kurz vor der Landung wieder eingesammelt, gereinigt, aufgearbeitet und wiederverwendet. Das kann von Airline zu Airline aber natürlich auch variieren. Lieber fragen, statt einfach einstecken! Haben Sie die Kopfhörer an Bord gekauft, können Sie diese dagegen behalten.
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2. Kopfkissen und Decken
Wie bei den Kopfhörern gilt auch bei Decken und Kissen: Mitnahme verboten. Bei KLM, Lufthansa oder Air France werden die ausgehändigten Kissen und Decken nach dem Flug für gewöhnlich gereinigt und wiederverwendet. Natürlich gibt es aber auch hier Ausnahmen. Friert ein Kleinkind oder ist es am Reiseziel extrem kalt, dürfen Sie die Decke nach Absprache mit dem Bordpersonal ggf. auch mitnehmen. Fragen kostet nichts.
3. Taschenlampen, Schwimmwesten & Co.
Auch die Idee, Schwimmwesten, Taschenlampen oder andere sicherheitsrelevante Gegenstände mitzunehmen, sollten Sie besser ganz schnell vergessen. Tun Sie dies doch, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Und die beschränken sich nicht auf eine Verwarnung seitens des Bodenpersonals. Ein Flugzeug ist kein rechtsfreier Raum – Sie müssen im schlimmsten Fall also mit einer Strafanzeige wegen Diebstahl rechnen. Keine gute Idee also!
Diese Dinge dürfen Sie ohne Probleme mitnehmen
Natürlich gibt es auch Dinge, die Sie ohne schlechtes Gewissen oder strafrechtliche Verfolgung aus dem Flugzeug mitnehmen dürfen. Dazu zählt zum Beispiel das Amenity Kit von Lufthansa oder ein auf Langstreckenflügen bereitgestellter Pyjama. Gleiches gilt für das Bordmagazin an Ihrem Sitzplatz sowie die ausgeteilten Snacks vom Bordpersonal.