
Ab dem 1. Mai 2025 ändert sich etwas beim Beantragen des Personalausweises.
Der Personalausweis ist nicht nur in Deutschland ein wichtiger Nachweis zur eigenen Identität, sondern kann auch beim Reisen nützlich sein – ebenso wie der Reisepass. Bei genau diesen beiden Ausweisen gibt es nun eine Neuerung, die vor allem mit der Digitalisierung zu tun hat.
Im Video: Diese Strafe droht bei einem abgelaufenen Personalausweis
So wird die Beantragung von Ausweisdokumenten ablaufen
Wer künftig einen Reisepass oder Personalausweis beantragen möchte, soll das „unbürokratisch und bürgerfreundlich“ tun können, wie es auf der Website des Bundesinnenministeriums heißt. Dabei geht es vor allem um die Fotos, denn ausgedruckte Passbilder sollen nur noch bis zum 1. Mai 2025 akzeptiert werden. Danach soll das Foto entweder direkt vom Fotografen digital an die zuständige Behörde übermittelt oder bei der Behörde selbst gemacht werden. Die Gebühr dafür soll voraussichtlich sechs Euro betragen.
Darum kommt es zu den Änderungen
Der Grund für die Änderungen? Zum einen soll die elektronische Lichtbildübermittlung helfen, manipulierte Passbilder zu erkennen, Identitätsfälschungen zu verhindern und somit die Sicherheit zu erhöhen. Zum anderen sollen Qualitätseinbußen beim Einscannen verhindert werden, die bisher oft dadurch entstanden sind. Aktuell und bis zum 1. Mai 2025 akzeptieren Behörden sowohl ausgedruckte als auch digitale Passbilder.