DIY: Mit einem Nebengewerbe selbstständig machen

Mit einem Nebengewerbe selbstständig machen

Sie überlegen, sich mit einem Kleingewerbe selbstständig zu machen und wissen noch nicht genau, wie Sie vorgehen sollen? Wir verraten es Ihnen.

Stricken, sticken, häkeln: Mit einem Nebengewerbe selbstständig machen© Pixabay
Mit einem Nebengewerbe selbstständig machen

Wer gerne näht, bastelt, häkelt oder strickt, wurde sicherlich schon von Freunden darauf angesprochen, ob es nicht Sinn machen würde, sich damit selbstständig zu machen. Warum eigentlich nicht? Denn so kompliziert, wie es sich die meisten vorstellen, ist es gar nicht.

Darf sich jeder selbstständig machen?

Sicherlich haben Sie sich schon gefragt, ob sich jeder einfach selbstständig machen darf. Tatsächlich ist es laut §1 Gewerbeordnung jedermann gestattet, ein eigenes Gewerbe zu betreiben. Wer einen Hauptjob hat und nur ein Kleingewerbe betreiben möchte, sollte jedoch beim Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. In den meisten Fällen ist im Arbeitsvertrag eine Klausel festgelegt, in der es um nebenberufliche Tätigkeiten geht. Hat der Chef nichts gegen Ihr Vorhaben einzuwenden, sollten Sie sich die Erlaubnis schriftlich bestätigen lassen. Wer keinen festen Arbeitgeber hat, braucht sich dementsprechend auch keine Bescheinigung geben zu lassen.
Wichtige Überlegungen vorab

Bevor es an die Gewerbeanmeldung geht, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie bereit sind den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Auch wenn es sich nur um ein Klein- oder Nebengewerbe handelt, kommen gewisse Veränderungen auf Sie zu. Zum einen werden Sie vom Finanzamt nun eine neue Steuernummer bekommen und müssen, auch wenn Sie nur geringe Einnahmen haben werden, diese versteuern. Mit einem Kleingewerbe reicht jedoch eine einfache formlose Gewinnermittlung. Bei der jährlichen Steuererklärung müssen die zusätzlichen Einnahmen mit angegeben werden. Solange es bei dem Kleinunternehmen bleibt, können Sie die Rechnungsstellung nach § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer durchführen und müssen somit auch keine Umsatzsteuer zahlen.

Die Gewerbeanmeldung

Sobald das Kleinunternehmen starten soll, muss das Gewerbe beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wer dies verpasst, muss mit einer Geldstrafe rechnen. In den meisten Großstädten und einigen Bundesländern kann der Antrag für die Gewerbeanmeldung bequem online heruntergeladen und von zu Hause ausgefüllt werden. Dies spart enorm viel Zeit, wenn Sie sich ein Termin für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt machen. Alternativ können Sie sich informieren, ob es in Ihrer Stadt möglich ist, die Gewerbeanmeldung komplett online durchzuführen. Für die Anmeldung von einem DIY-Kleingewerbe brauchen Sie in der Regel nur einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Tipp: Bezüglich der Bezeichnung des Kleingewerbes sollten Sie beachten, dass diese ziemlich exakt sein muss. Der Begriff DIY wird wahrscheinlich nicht ausreichend sein. Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung fallen innerhalb Deutschlands unterschiedlich aus und belaufen sich auf 15 bis 70 Euro.

Versicherungen für ein Kleingewerbe

In der Regel sollte es bezüglich der Krankenkasse keine Veränderungen geben, es sei denn Arbeitszeiten oder die Höhe der Einnahmen sollten überhand gewinnen. Auch wenn es sich nur um ein Kleingewerbe handelt, ist es ratsam sich mit dem Thema Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung auseinanderzusetzen. Zwar klingen diese vom Namen her ziemlich ähnlich, haben aber unterschiedliche Ansätze. Während bei der Betriebshaftpflichtversicherung Schäden abgedeckt werden, die durch den eigenen Betrieb an dritten entstanden sind, springt die Berufshaftpflichtversicherung ein, wenn durch die eigene berufliche Tätigkeit Dritten ein Vermögensschaden entstanden ist.

Weitere Anschaffungen und Überlegungen

Bevor das eigene Unternehmen nun an den Start geht, gibt es noch ein paar Aspekte zu beachten. Handelt es sich bei dem Kleingewerbe um den Verkauf von selbsthergestellter Ware, sollten die Anschaffungskosten genau geplant werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Thema Rechnung schreiben und Geldeinnahmen. Wer ein eigenes Gewerbe anmeldet, sollte dafür ein Geschäftskonto eröffnen. Zum einen ist es deutlich übersichtlicher, wenn die Einnahmen und Ausgaben über ein eigenes Konto laufen und zum anderen verbieten einige Banken das eigene Konto als Geschäftskonto zu nutzen. Sobald Artikel fertiggestellt und verkauft worden sind, muss eine Rechnung geschrieben werden. Folgendes sollte diese beinhalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Kleinunternehmers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Lieferdatum
  • Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Art und Menge der Dienstleistung oder der Gegenstände
  • Deutlicher Hinweis auf den Grund für die fehlenden Umsatzsteuer-Angabe

Zu guter Letzt sollte auch das Thema Versand behandelt werden. Sie sollten sich darüber Gedanken machen, ob die Ware versichert, als einfaches Päckchen oder als Großbrief verschickt werden soll.

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