1. Mythos: Das Bankkonto zu überziehen, ist günstiger, als einen Ratenkredit aufzunehmen
Dieser Mythos ist wohl der teuerste Irrtum überhaupt. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Der Dispokredit ist der teuerste Kredit, der mitunter schon fast an Wucher grenzt. Manche Banken verlangen hohe einstellige bis zweistellige Zinsen für die Beanspruchung des Dispos. Banken räumen gerne einen Dispokredit ein, es ist für sie schnell verdientes Geld. Für Kundinnen ist der Dispo sehr praktisch, weil sie sozusagen einen Dauer-Kreditrahmen zur Verfügung haben, den sie bei Bedarf nutzen können. Wichtig ist aber, die Nutzung so kurz wie möglich zu halten und die Überziehung schnellstens auszugleichen, denn der genutzte Dispo geht ins Geld.
Wird der Dispo überzogen, dann geht es in den Überziehungskredit. Hier steigt der Zinssatz nochmals an. Wie hoch der Prozentsatz für die Überziehung des eingeräumten Dispos ist, hängt von der Kulanz der Bank ab. In jedem Fall aber wird es noch teurer.
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Einen Dispokredit bewusst zur Finanzierung von Anschaffungen zu nutzen, ist wirtschaftlich unsinnig, da die Zinskosten viel zu hoch sind. Eine vereinfachte Rechnung soll zeigen, wie teuer die Überziehung werden kann.
Beispiel: Eine Frau überzieht Ihr Konto im Jahresdurchschnitt um 2000 €. Der Zinssatz für ihren Dispo liegt bei 9 %. Damit zahlt sie rund 180 € Zinsen pro Jahr für die Überziehung. Würde sie stattdessen einen Kleinkredit von 2000 Euro zu 3 % aufnehmen, um ihren Dispokredit auszugleichen, lägen die Zinskosten lediglich bei 60 Euro. In diesem Beispielfall ist der Dispokredit dreimal so teuer wie ein Ratenkredit.
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Ebenfalls problematisch an einem Dispokredit sind die Rückzahlungsbedingungen. Sobald Geld auf dem Girokonto eingeht, wird dieses zur Tilgung des Dispos genutzt. Das Problem ist, dass die Übersicht verloren geht, wenn keine festen Rückzahlungsraten geplant sind. Ohne feste Raten lässt sich nicht ermitteln, wann die Schulden endlich getilgt sind.
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Da es sehr bequem ist, einen Dispokredit in Anspruch zu nehmen, verlieren Kontoinhaberinnen die Scheu vor dem Minus auf dem Konto. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich eine Schuldenfalle auftut, aus der es nur schwer ein Entrinnen gibt. Der Dispo wird immer weiter ausgereizt, was nichts anderes heißt, als dass die Kontoinhaberin über die eigenen Verhältnisse lebt. Aus eigener Kraft dieser Schuldenfalle wieder zu entgehen, ist sehr schwierig, denn dies bedeutet in der Regel, den gewohnten Lebensstandard zu beschneiden. Die beste Anlaufstelle ist dann die nächstgelegene Schuldnerberatung, zu finden unter schuldnerberatung.de
2. Mythos: Den besten Kredit bekommt man bei seiner Hausbank
Es mag sein, dass Hausbanken auf den ersten Blick günstige Angebote unterbreiten. Auf den zweiten, nämlich den vergleichenden Blick, stellt sich ein augenscheinlich günstiges Angebot oft als nicht konkurrenzfähig heraus. Wie überall im Leben gilt auch bei Krediten: Wer die Wahl hat, hat die Freiheit, sich für das Angebot zu entscheiden, das am besten passt.
Angebote einzuholen bedeutet immer, sich Auswahlmöglichkeiten zu verschaffen. Ein Angebotsvergleich schließt also nicht das Angebot der eigenen Hausbank aus, sondern setzt es ins Verhältnis und macht es erst sachlich prüfbar. Zudem kann ein Preisvergleich mit anderen Angeboten dazu dienen, mit der eigenen Hausbank in Verhandlung zu treten. Wenn sie sieht, welche anderen Optionen ihrer langjährigen Bankkundin angeboten werden, holt der Kreditberater vielleicht doch noch einmal den Rotstift heraus und optimiert das erste Angebot so, dass es konkurrenzfähig wird.
Online schnell einen Überblick verschaffen
Der Online-Kreditvergleich hat die Nase vorn. Verbraucherinnen können in kurzer Zeit Offerten unterschiedlichster Banken einholen, um einen Überblick über die aktuelle Situation zu gewinnen. Hier spielen manche Banken ihre Stärken effektiv aus. Sie schnüren besonders günstige Angebote in einem Komplettpaket, die konkurrenzlos günstig sind. Zudem gibt es Spezialanbieter, die Sofortkredite vergeben, die innerhalb kürzester Zeit ausgezahlt werden. Auch der Aspekt der schnellen Auszahlung spielt für so manche Kreditnehmerin eine große Rolle, wenn es um die Kreditvergabe geht.
Wer das Geld für einen bestimmten Verwendungszweck benötigt, also z. B. zur Finanzierung eines geräumigen Vans für den nächsten Roadtrip durch Europa oder zum Bau eines Wintergartens, profitiert meist von günstigeren Angeboten. Dies liegt darin begründet, dass Banken das finanzierte Objekt als Sicherheit nutzen können. Sofern eine Kreditnehmerin den Kredit nicht mehr bedienen kann, können Banken die eingetragene Sicherheit (Auto oder Haus) verkaufen und mit dem Veräußerungserlös die noch offene Kreditschuld ausgleichen.
Typische Verwendungszwecke von Krediten
Tatsächlich schaffen sich Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in Deutschland in erster Linie Fahrzeuge und elektronische Geräte an. Andere nutzten Kredite zur Umschuldung, gleichen damit ihren Dispo aus oder fassen mehrere kleine Kredite mit höheren Zinsen zu einem großen Kredit zusammen. Auf diese Weise sorgen sie für einen besseren Überblick und sparen Kreditkosten ein. Ebenfalls weit oben auf der Liste der Verwendungszwecke sind Immobilien- und Wohnkredite angesiedelt. Von der Renovierung über die Modernisierung bis zum Ausbau oder Neubau reichen die Gründe für eine Kreditaufnahme.
3. Mythos: Der "Schaufensterzins" zeigt einem den günstigsten Kredit
Schaufensterzinsen sind Zinsen, die Banken weithin sichtbar an Ihrer Filiale aushängen oder online präsentieren. Hier steht z. B. “Kredite ab 1 %!” Das Wörtchen “ab” entzaubert dem aufmerksamen Leser den Mythos gnadenlos. Denn es bedeutet, dass nur unter den allerbesten Voraussetzungen und unter den günstigsten Umständen der geplanten Finanzierung dieser niedrige Zinssatz greift. Fair wäre, die gesamte Bandbreite der verfügbaren Zinssätze zu nennen, also z.B. “Kredite mit einem Zinssatz zwischen 1 und 9 % abhängig von persönlichen und finanziellen Voraussetzungen!” Das würde der Wahrheit näherkommen, liest sich aber nicht so gut und ist weniger werbewirksam.
Fakt ist, dass Schaufensterzinsen für Kunden mit allerbester Bonität und einem regelmäßigen, festen und sicheren Einkommen gewährt werden. Allerdings erfüllen die meisten Verbraucher die Idealvorstellung der Bank nicht. Die eine verdient weniger, als es die bankinternen Richtlinien vorgeben. Die nächste bedient bereits zwei oder drei andere Kredite und hat deswegen ein geringeres freies Haushaltseinkommen, die dritte ist selbstständig und erhält gar keinen Zugriff auf das Angebot. Kurzum: Erst wenn die Bank die persönlichen, beruflichen und finanziellen Verhältnisse überprüft hat, kann sie ein konkretes Angebot machen, das nur für diesen einen Fall gilt.
Kein Kredit ohne Kreditprüfung
Wichtig zu wissen: Zuerst muss eine seriöse Kreditprüfung stattfinden, bevor Banken einen Kredit zu einem individuell passenden Zinssatz vergeben dürfen. Der Gesetzgeber schreibt dies ausdrücklich vor. Jede Bank ist dazu verpflichtet, private Kreditnehmer explizit hinsichtlich ihrer Bonität zu überprüfen, um ihnen keinesfalls einen Kredit aufzubürden, der ihren persönlichen finanziellen Rahmen sprengt.
4. Mythos: Die Schufa arbeitet immer gegen mich
Dieser Mythos ist oft Angst besetzt, denn viele Verbraucherinnen gehen davon aus, dass Einträge in der Schufa grundsätzlich negativ sind. Doch dem ist nicht so. Um zu verstehen, dass die Schufa eine wichtige Rolle bei der Kreditvergabe spielt und dass sie die Einträge im Register durchaus für einen Kreditnehmer sprechen können, muss man das Wesen der Schufa verstehen.
Schufa erhält Informationen von Vertragspartnern
Die Schufa sammelt zahlreiche Daten über Firmen und über Privatpersonen bezüglich ihres Zahlungsverhaltens. An diese Informationen kommt sie, indem Vertragspartner ihr entsprechende Auskünfte erteilen. Zu den Vertragspartnern gehören z.B. Versandhändler, Telefongesellschaften und Banken. Versandhändler oder Telefongesellschaften informieren die Schufa z.B., wenn eine Kundin die Rechnungen nicht bezahlt und deshalb ein gerichtliches Mahnverfahren erfolgreich durchgesetzt wurde. Banken geben darüber Auskunft, ob eine Kundin ihren Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachkommt oder ob es Unregelmäßigkeiten gibt.
Die allermeisten Einträge in der Schufa sind positiv zu sehen. Ein aufgenommener Kredit, der regelmäßig zurückgezahlt wird, ist ein positives Signal für eine Bank, die einen neuen Kreditvertrag mit ebendieser Kundin abschließen will. Angaben zu geführten Kreditkartenkonten können ebenso positiv sein, weil sie signalisieren, dass die potenzielle Kreditnehmerin sich offenbar vertrauenswürdig verhält und die Kreditkartenschulden vereinbarungsgemäß zurückzahlt.
Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Daten zu den Bank- und Girokonten, zum Zahlungsverhalten bei Ratenkrediten und Leasingverträgen, Informationen zu Mobilfunk- und Festnetzverträgen, zu Mietverträgen, Bürgschaften und Zahlungsausfällen. Diese und weitere Informationen fließen zusammen und werden in dem sogenannten Bonitätsscore ausgedrückt. Banken erhalten keinen expliziten Einblick in die Details der Daten, sondern lediglich eine Auswertung in Form des Bonitätsscores. Dabei gilt folgende Risikobewertung:
ab 97,5: sehr geringes Ausfallrisiko
95 - 97,5: geringes Ausfallrisiko
90 - 95: erhöhtes Ausfallrisiko
80 - 90: hohes Ausfallrisiko
50 - 80: sehr hohes Ausfallrisiko
unter 50: kritisches Ausfallrisiko

Banken orientieren den Zinssatz unter anderem auch an dem Bonitätscore der Schufa. Wer ein geringes Ausfallrisiko mitbringt, erhält günstigere Zinsen als eine Antragstellerin mit einem erhöhten Ausfallrisiko.
Die gute Nachricht ist, dass Verbraucherinnen viel tun können, um einen möglichst günstigen Score zu erreichen. Die wichtigste Maßnahme ist, Rechnungen fristgerecht zu bezahlen, laufende Zahlungsverpflichtungen wie Kredite zuverlässig zu bedienen und sich mit Hinblick auf das persönliche Zahlungsverhalten nichts zuschulden kommen zu lassen.
Schufa-Auskunft überprüfen
Verbraucherinnen sollten in jedem Fall die Schufa-Einträge selbst überprüfen und mindestens einmal im Jahr eine kostenfreie Auskunft von der Schufa anfordern, die auf schufa.de unter der Bezeichnung “Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO" zu finden ist. Alternativ ist es möglich, bei der Schufa ein kostenpflichtiges Kundenkonto anzulegen und sich regelmäßig über die Einträge zu informieren. Wichtig ist, diese zu überprüfen und bei Bedarf korrigieren zu lassen.
Die Erfahrung zeigt, dass es gelegentlich zu Fehlern kommt. So werden beispielsweise Kredite als offen geführt, obwohl sie schon längst ausgeglichen sind. Dies ist ungünstig für eine neue Kreditaufnahme und sollte unbedingt korrigiert werden. Die Korrektur erfolgt, wenn Nachweise gebracht werden, die zeigen, dass der Kredit tatsächlich ausgeglichen ist. Die Schufa ist verpflichtet, die Korrektur nach Vorlage der Nachweise vorzunehmen.
Tipp: Verbraucherinnen sollten falsche Angaben unbedingt korrigieren lassen. Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass Banken, die eine Schufa-Auskunft anfordern, zutreffende Angaben erhalten.
5. Mythos: Einmal den Kreditvertrag unterschrieben, kommt man nicht mehr raus
Viele gehen davon aus, dass ein einmal unterschriebener Kreditvertrag nicht mehr rückgängig zu machen ist. Dies ist aber nicht wahr. Der Gesetzgeber hat zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit der Datenschutzgrundverordnung eine Regelung vorgesehen, die eine 14-tägige Widerrufsfrist beinhalten. Und selbst nach Ablauf dieser 14 Tage können Verbraucher einen Ratenkredit stornieren. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden, denn Banken sind bei einer Stornierung nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist dazu berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen.
Diese Entschädigung darf 3 % des Restbetrags der Kreditsumme nicht übersteigen. Sofern Verbraucherinnen innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Kreditvertrags stornieren wollen, sinkt die maximal mögliche Entschädigung sogar auf 0,5 %. Ein vereinfachtes Beispiel soll zeigen, was das bedeutet:
Eine Verbraucherin nimmt einen Kredit von 10.000 € auf. Sie zahlt jeden Monat eine Tilgung von 200 Euro. Nach 10 Monaten, sie hat bis dahin bereits 2.000 Euro zurückgezahlt, storniert sie den Kreditvertrag. Der restliche Kreditbetrag beläuft sich somit auf 8.000 €, von dem die Bank höchstens 0,5 % Entschädigung fordern darf. Somit werden im schlimmsten Fall 40 Euro Entschädigung fällig.
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