Seite 3 aus dem Artikel: Nach der Scheidung: Wie ist der Unterhalt geregelt?
Begrenzung des Unterhalts

Begrenzung des Unterhalts

Deshalb ist nach zweijährigem Praxistest des Gesetzes klar: Das neue Recht erfordert wesentlich mehr Einzelfallprüfungen als das alte. Die Anwälte avancieren zu Zeitbuchhaltern, die akribisch auflisten, welche Arbeitsbelastungen wirklich möglich sind. Isabell Götz ist Richterin am Münchner Oberlandesgericht und stellvertretende Vorsitzende des Vereins Deutscher Familiengerichtstag. Sie erklärt: „Grundsätzlich haben heute genauso viele Menschen Anspruch auf Unterhalt wie früher. Aber die Zahlungen an die Ex-Partnerin sind jetzt häufiger zeitlich und auch in der Höhe begrenzt. Wir prüfen von Fall zu Fall die Gegebenheiten: Was für Betreuungsmöglichkeiten gibt es für kleine Kinder? Wie lange sind die Fahrzeiten zur Kita? Muss die Mutter im Schichtdienst arbeiten? Wie reagiert das Kind auf die neue Situation? Danach entscheiden wir – und das trägt eindeutig zu mehr Gerechtigkeit bei.“

Die theoretische Forderung im neuen Unterhaltsrecht nach einem Vollzeitjob für Mütter ab dem vierten Lebensjahr des Kindes habe sich so in der Rechtsprechung beileibe nicht durchgesetzt. Aber es gibt im Gegensatz zur alten Regelung auch nicht mehr den vollen Anspruch auf Unterhalt, bis das Kind acht oder in einigen Bundesländern sogar 15 Jahre alt ist. Entscheidend für die Höhe des Unterhalts ist die Frage: „Wo stünde die Frau heute finanziell ohne die Ehe?“ Mit anderen Worten: Was würde sie in ihrem erlernten Beruf heute verdienen? Die Richterin erläutert: „Auf diesen möglichen Verdienst wird der Unterhalt begrenzt oder aufgestockt.“ Von den geschiedenen Frauen wird vom Familiengericht Eigeninitiative verlangt. „Es wird scharf geprüft, ob eine Frau alles tut, um einen Job zu finden. Dabei ist es üblich, dass sie bis zu 20 Bewerbungen im Monat nachweisen muss, sonst wird ein fiktives Gehalt als Berechnungsgrundlage für den Unterhalt genommen“, sagt Margarete Fabricius-Brand. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Diplom-Psychologin mit eigener Kanzlei in Hannover. „Frauen um die 40 wissen meist, dass ihre Ansprüche begrenzt sind. Sie wollen gern arbeiten, finden aber oft nichts.“

Allerdings, so die Juristin, habe die Praxis auch nach der Änderung des Scheidungsrechts gezeigt, dass Frauen in vielen Fällen weiter Unterhalt zugesprochen werde – häufig tatsächlich so lange, bis die Kinder 15 Jahre alt sind. Kritisch werden kann die neue Rechtsprechung vor allem für Frauen über 50, die nicht berufstätig sind. „Diese Frauen müssen sich darauf einstellen, dass ihr Lebensstandard nach der Scheidung sinkt“, sagt Margarete Fabricius-Brand. Die Gewinner der Reform sind dagegen die neuen Partnerinnen geschiedener Männer. Nach altem Recht, so die Anwältin, sei es nach einer Scheidung häufig schwierig gewesen, eine neue Familie zu gründen. Fabricius-Brand: „Während die Exfrau zu Hause blieb, musste die zweite Frau oft von Anfang an mitarbeiten. Auch an dieser finanziellen Belastung ist dann so manche Zweitehe gescheitert.“

 


Schlagwörter: ratgeber
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Quelle: Für Sie, Ausgabe 02/2010

Autor: Bruntje Thielke